Vertragsbedingungen
Für alle Lieferungen gelten die „Zahlungs- und Lieferbedingungen der Konvention der Baumwollweberei und verwandter Industriezweige e.V. - Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie“ in der jeweils geltenden Fassung mit den folgenden Ergänzungen:
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist - unabhängig von der Höhe des Streit- oder Geschäftswertes - das Amtsgericht Zittau.
- Wird der Liefergegenstand nicht oder nicht vollständig in den Produktionsstätten des Lieferers hergestellt, so erfolgt die Lieferung an den Besteller unter dem Vorbehalt fristgerechter und ordentlicher Eigenbelieferung.
- Der Lieferer ist berechtigt, statt Baumwolle andere Rohstoffe zu verwenden, wenn dadurch Verwendbarkeit und Aussehen des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
- Bei Ausschuss- und Ausverkaufsware wird jegliche Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.
- Für Fehler, die durch unsachgemäßen Gebrauch und durch unsachgemäße Reinigung des Liefergegenstandes entstehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
- Wird ein rechtzeitig gerügter Sachmangel durch den Lieferer - nach Prüfung in seinem Zentrallabor - nicht anerkannt, so entscheidet über sein Vorliegen verbindlich die „Textiluntersuchungsstelle Bielefeld“ oder ein ähnliches vom Lieferer bestimmtes Institut.
- Bei versteckten Mängeln gilt der Liefergegenstand als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Empfang gerügt werden. In diesem Zusammenhang dem Besteller entstehende Auslagen und Kosten - Porto ausgenommen - werden nicht ersetzt.
- Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen gegenüber Handelsvertretern oder Handlungsreisenden des Lieferers sind rechtsunerheblich; sie bedürfen der schriftlichen Form.
- Beruht die Nichtlieferung oder die nicht rechtzeitige Lieferung durch den Lieferer auf tatsächlichem oder gesetzlichem Einfuhr- oder Ausfuhrstop ausländischer Rohstoffe oder auf Vertragsverletzung der Vorlieferanten, so entfällt für den Besteller jeglicher Lieferungs- und Schadensersatzanspruch.
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- Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Wird die Vorbehaltssache vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, so ist der Besteller verpflichtet, sie nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, gleichviel, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird.
- Bei nachhaltiger Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ist der Käufer verpflichtet, auf erste Anforderung des Verkäufers die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Der Verkäufer wird dem Käufer für zurückgenommene Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der bestmöglichen Verwertung erzielt (§ 254 BGB).
- Die Frachtkosten werden vom Lieferanten zunächst vorgelegt und auf den Kundenrechnungen gesondert ausgewiesen. In den Frachtkosten ist eine Transportversicherung enthalten, die alle Schäden abdeckt, die während des Transportes und der Zwischenlagerung des Transportgutes entstehen. Vermögensschäden sind nicht abgedeckt.
- Der Lieferer behält sich vor, die Ware sowohl im Inland als auch im Ausland zu produzieren.
- Vom Lieferer leihweise zur Verfügung gestellte Verkaufseinrichtungen (z.B. Basare, Stände) bleiben sein Eigentum. Solche Einrichtungen dürfen nur zur Aufbewahrung der vom Lieferer bezogenen Artikel verwendet werden.
- Bedingungen des Bestellers, die von vorstehenden Bedingungen entgegenstehen, sind ohne rechtliche Bedeutung. Schweigen auf diese Vertragsbedingungen bedeutet ihre Anerkennung.
- Der Lieferer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Wir sind Mitglied der Schutzgemeinschaft Muster und Modelle - Musterschutz - e.V. Unsere Muster, Dessins und Modelle sind zum Geschmacksmusterschutz hinterlegt. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir gegen Unbefugte Nachahmungen unnachsichtig vorgehen werden.
Zahlungsbedingungen: Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
- Zahlungskondition: innerhalb 10 Tagen mit 4 % Skonto
- innerhalb 30 Tagen mit 2,25 % Skonto
- innerhalb 60 Tagen netto
Lieferbedingungen: Bei Aufträgen bis zu 200,00 Euro berechnen wir Ihnen einen
Mindermengenaufschlag von 10 %.
Lieferkondition: ab Werk
Verpackungseinheiten
- Waschhandschuhe
- 6 Stück pro Dessin und Farbe im Polybeutel
- Seiftücher
- 6 Stück pro Dessin und Farbe im Polybeutel
- Gästetücher
- 6 Stück pro Dessin und Farbe im Polybeutel
- Handtücher
- 6 Stück pro Dessin und Farbe im Polybeutel
- Duschtücher
- 2 Stück pro Dessin und Farbe im Polybeutel
- Sauna- und Liegetücher
- 1 Stück pro Dessin und Farbe im Polybeutel
- Badetücher gr.160/130
- 1 Stück pro Dessin und Farbe im Polybeutel
- Badeteppiche
- 1 Stück auf Bügel
Material: Die Artikel sind aus 100% Baumwolle, sofern nichts anderes angegeben ist.
Lieferungen werden nur entsprechend unseren Verpackungseinheiten ausgeführt. die Preise beziehen sich auf ein Stück.

